Dienstleistung

Seilbahnen, Bergbahnen, Skilifte - Beantragung

Die Kosten bemessen sich nach der Größe der beantragten Bahn und dem Umfang der Genehmigung.

Die Errichtung von Seil- oder Bergbahnen, Skiliften oder sonstigen Einrichtungen zur Beförderung von Personen bedarf der Genehmigung des Landratsamtes sowie der Seilbahnaufsicht bei der Regierung von Oberbayern.

Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus dem Bayerischen Eisenbahn- und Seilbahngesetzes und der Bayerischen Seilbahnverordnung.

Zunächst ist eine Bau- und Betriebsgenehmigung beim Landratsamt zu beantragen. Nach erfolgter Genehmigung ist eine technische Genehmigung bei der Seilbahnaufsicht notwendig.

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 15.08.2026

Ansprechpartner

Frau Götz

Sachbearbeiterin
Raum D 060

08342 911-183

Kontakt aufnehmen

Herr Köpf

Sachbearbeiter
Raum D 060

08342 911-304

Kontakt aufnehmen

Nicht sicher wohin?
Fragen Sie unseren Bürgerservice.

Telefon: 08342 911-0

 

Öffnungszeiten Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7:30 - 16:00 Uhr
Mi. 7:30 - 12:30 Uhr
Do. 7:30 - 17:30 Uhr
Fr. 7:30 - 12:30 Uhr