Dienstleistung

Schulsporttauglichkeit - Durchführung von Untersuchungen

Auf Wunsch der Schule begutachten die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) in den Landratsämtern und kreisfreien Städten Schülerinnen und Schüler bei gesundheitlichen Einschränkungen zur Frage der Schulsporttauglichkeit.

keine

  • Finanzielle Hilfen und sonstige Leistungen

  • Sport

Der Untersuchungsantrag der Schulleitung soll den Untersuchungsanlass (aus Sicht der Schule) darlegen.

Die Schulleitung stellt dazu einen Untersuchungsantrag beim zuständigen Gesundheitsamt.

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)


Stand: 12.06.2026

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