Restmülltonne - Tonnengemeinschaft
Für benachbarte Grundstücke kann auf Antrag die gemeinsame Nutzung einer Restmülltonne (Tonnengemeinschaft) zugelassen werden. Voraussetzung ist, dass sich einer der beiden Antragstellenden zur Zahlung der Entsorgungsgebühr verpflichtet. Bitte füllen Sie das Formular "Tonnengemeinschaft" aus und senden Sie es an die Kommunale Abfallwirtschaft.
Landratsamt Ostallgäu
Stand: 15.08.2026
Stand: 15.08.2026
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21.01.2026
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