Dienstleistung

Öffentlicher Personennahverkehr - Beantragung eines Zuschusses

Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.

Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.

  • Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)


Stand: 07.07.2026

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