Öffentliche Nutzungsrechte
Öffentliche Nutzungsrechte
Öffentliche Nutzungsrechte, wie etwa Holz-, Weide-, Acker- oder Fischereirechte, sind in der Regel radiziert. Das bedeutet, dass diese Rechte an eine konkrete Haus- und Hofstelle gebunden sind und nicht als eigenständige, vom Anwesen losgelöste Rechte gelten.
Übertragung und Genehmigung
Die Übertragung radizierter Nutzungsrechte unterliegt gesetzlichen Beschränkungen. Nach Art. 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) bedarf jede Übertragung der vorherigen Genehmigung durch die zuständige Gemeinde. Ohne diese Genehmigung ist eine rechtswirksame Übertragung nicht möglich.
Bei Fragen zu den rechtlichen Voraussetzungen und zum weiteren Vorgehen wenden Sie sich bitte an die Kommunalaufsicht des Landratsamtes.
Stand: 15.08.2026
Ansprechpartner
Nicht sicher wohin?
Fragen Sie unseren Bürgerservice.
Telefon: 08342 911-0
Öffnungszeiten Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7:30 - 16:00 Uhr
Mi. 7:30 - 12:30 Uhr
Do. 7:30 - 17:30 Uhr
Fr. 7:30 - 12:30 Uhr
