Naturschutzrechtliche Erlaubnis - Schutzgebiete
Für Veränderungen an Natur und Landschaft sowie für Maßnahmen in Schutzgebieten ist in der Regel eine Erlaubnis oder Befreiung erforderlich.
Die entsprechenden Anträge sind bei der zuständigen Naturschutzbehörde einzureichen. Damit die Behörde prüfen kann, ob eine Erlaubnis erteilt werden kann, reichen Sie bitte das vollständig ausgefüllte Formblatt sowie die erforderlichen Nachweise ein.
Für die Erteilung einer naturschutzrechtlichen Erlaubnis werden Kosten und Gebühren gemäß dem geltenden Kostengesetz erhoben.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den dort festgelegten Bestimmungen.
- Formblatt: Vollständig ausgefüllt
- Unterlagen: Lagepläne, Fotos des Vorhabens, ggf. fachliche Gutachten oder artenschutzrechtliche Nachweise.
- Erklärungen Dritter: Nachweis der Eigentumsverhältnisse oder Einverständniserklärungen der Eigentümer, falls erforderlich.
- Reichen Sie die Unterlagen rechtzeitig ein, damit die Prüfung erfolgen kann.
Die Naturschutzbehörde beurteilt auf Basis der vorgelegten Unterlagen, ob eine Erlaubnis erteilt oder eine Befreiung erteilt werden kann.
Stand: 15.08.2026
Ansprechpartner
Frau Fischer
Sachbearbeiterin
Frau Trautmann
Sachbearbeiterin
Herr Waldmann
Sachbearbeiter
Herr Winkler
Sachbearbeiter
Formulare / Anträge
Nicht sicher wohin?
Fragen Sie unseren Bürgerservice.
Telefon: 08342 911-0
Öffnungszeiten Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7:30 - 16:00 Uhr
Mi. 7:30 - 12:30 Uhr
Do. 7:30 - 17:30 Uhr
Fr. 7:30 - 12:30 Uhr
