Natura 2000 - FFH - Vogelschutzgebiete (SPA)
Natura 2000 ist das europaweite Netz schutzwürdiger Gebiete in der EU. In Bayern umfassen die Natura 2000‑Gebiete wichtige Flächen für Artenvielfalt und Naturerbe und nehmen rund 11 % der Landesfläche ein.
Ziel beider Richtlinien ist ein günstiger Erhaltungszustand der in den Anhängen genannten Arten und Lebensräume. Die notwendigen Maßnahmen werden in Managementplänen dargestellt.
Managementpläne beruhen auf einer objektiven Bestandsaufnahme, die in Runde Tische und Begehungen erläutert wird. Sie schaffen Planungssicherheit und fördern Kooperationen.
Viele hochwertige Lebensräume (z. B. Flachland‑Mähwiesen, Streuwiesen, Magerrasen) sind durch traditionelle Bewirtschaftung entstanden und sollten fortgeführt werden; Managementpläne zeigen Wege und Fördermöglichkeiten auf und unterstützen so auch das Einkommen im ländlichen Raum.
Rechtsverbindlich ist das sogenannte Verschlechterungsverbot (§§ 33 Abs. 1, 34 BNatSchG): erhebliche Verschlechterungen sind grundsätzlich verboten und nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig; im Einzelfall ist eine Verträglichkeitsabschätzung/-prüfung erforderlich.
Stand: 15.08.2026
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