Lebensmittelüberwachung - Anordnung
Der Verbraucher erwartet von Hersteller und Handel, dass ihm Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände angeboten werden, die gesundheitlich unbedenklich und sicher sind.
Ziel des Lebensmittelrechts ist vor allem der Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschädigungen. Zahlreiche Gebote und Verbote sollen den Bürger vor gesundheitlichen Schäden durch den Genuss von Lebensmitteln schützen. Die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften kann im Wege von Gebots- oder Verbotsverfügungen der Lebensmittelüberwachungsbehörden erreicht werden.
Die fachliche Stellungnahme erfolgt durch den jeweils zuständigen Lebensmittelüberwacher.
Stand: 15.08.2026
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