Dienstleistung

Landwirtschaftliche Wildhaltung - Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges

Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.

  • Jagd

  • Tierhaltung und Tierzucht

Bei Gehegen von mehr als 10 ha Fläche ist zusätzlich eine jagdrechtliche Genehmigung des Landratsamtes erforderlich.

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)


Stand: 17.06.2026

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