Landschaftspflege und Naturschutz - Beratung und Betreuung
Aufgaben der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege im Tätigkeitsfeld Landespflege und Naturschutz können sein:
- Die Beratung und Mitwirkung bei Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der fachgerechten Ausführung von ökologischen, landschaftspflegerischen und gestalterischen Ausgleichsmaßnahmen.
- Die fachliche Begleitung bei Maßnahmen der Flurbereinigung, der Dorferneuerung und der Städtebauförderung in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden.
- Die Mitwirkung bei der Erstellung von Pflegekonzepten für öffentliche Naherholungsgebiete.
- Die fachliche Begleitung bei der Betreuung von Naturpark- und Landschaftspflegeverbänden in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden.
Gartenkultur und Landespflege - Beratung bei Gestaltung und Pflege von kreiseigenen Anlagen
Gartenkultur und Landespflege - Beratung bei Neu- und Umbau von kreiseigenen und gemeindlichen Anlagen
Gartenkultur und Landespflege - Erstellung von Stellungnahmen an Dritte
Gartenkultur und Landespflege - Beratung bei Gestaltung und Pflege von Gärten und Außenanlagen
Gartenkultur und Landespflege - Betreuung von gartenbaulichen Organisationen
Gartenkultur und Landespflege - Erstellung von Gutachten
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Naturschutz, Artenschutz und Landschaftspflege
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Stand: 11.12.2025
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