Lärmschutz - Wärmepumpen
Wer eine Luftwärmepumpe installieren möchte, sollte vorab prüfen, welchen Schallleistungspegel die Anlage im Betrieb erreicht und ob damit die Richtwerte der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) eingehalten werden können.
Worauf Sie achten sollten
- Fragen Sie Hersteller oder Anbieter nach den Angaben zur Geräuschentwicklung (Schallleistungspegel, ggf. Schalldruckpegel in bestimmten Betriebszuständen).
- Planen Sie den Aufstellort so, dass ausreichender Abstand zu Nachbargrundstücken eingehalten wird; eine ungeeignete Platzierung kann zu Lärmbelästigungen führen.
- Lassen Sie bei Unsicherheit eine fachliche Bewertung durch den Installateur oder einen Sachverständigen durchführen, insbesondere wenn die Einhaltung der TA Lärm fraglich sein könnte.
Rechtliche Hinweise
Wird die TA Lärm überschritten, kann das im Einzelfall bis zur Stilllegung der Anlage führen. Luftwärmepumpen erzeugen teilweise Geräusche (z. B. durch Ventilatoren) und unterliegen daher immissionsschutzrechtlichen Vorgaben, auch wenn für die Errichtung häufig keine separate Baugenehmigung erforderlich ist.
Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz) in Kraft. Ziel ist ein größerer Anteil Erneuerbarer Energien beim Heizen; Dies führt voraussichtlich zu vermehrten Wärmepumpeninstallationen – dabei ist der Lärmschutz frühzeitig zu berücksichtigen.
Weiterführende Informationen und Hilfsmittel
- Leitfaden der Bundes/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) zum Lärmschutz bei Wärmepumpen – richtet sich an Bauherrinnen und Bauherren, Architekten, Planer sowie Heizungs- und Sanitärbetriebe.
- Sachsen-Anhalt hat zum LAI‑Leitfaden einen interaktiven Assistenten mit Berechnungshilfe veröffentlicht.
- Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Umwelt.
Bei konkreten Fragen zur Planung oder zur rechtlichen Bewertung empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit dem ausführenden Fachbetrieb oder der zuständigen Behörde.
Stand: 15.08.2026
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Frau Strobl
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