Dienstleistung

Kreistag - Informationen zu Sitzungsniederschriften

Sitzungsniederschriften müssen mindestens Folgendes wiedergeben:

  • Tag und Ort der Sitzung,
  • die anwesenden Kreisräte,
  • die behandelten Gegenstände,
  • die Beschlüsse und
  • das Abstimmungsergebnis.

Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat.

  • Deutsche Demokratie

Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Kreisbürgern frei. Sie können sich auch Kopien erteilen lassen, wofür der Landkreis Kosten erheben kann.

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


Stand: 10.07.2026

Ansprechpartner

Frau Guggenmos

Sitzungsdienst
Raum B205

08342 911-446

Kontakt aufnehmen

Frau Osterried

Vertreterin
Raum B 204

08342 911-367

Kontakt aufnehmen

Nicht sicher wohin?
Fragen Sie unseren Bürgerservice.

Telefon: 08342 911-0

 

Öffnungszeiten Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7:30 - 16:00 Uhr
Mi. 7:30 - 12:30 Uhr
Do. 7:30 - 17:30 Uhr
Fr. 7:30 - 12:30 Uhr