Kreisstraßen - Verwaltung: Straßenverzeichnis, Widmungen
Der Landkreis führt die Widmungs-, Umstufungs- und Einziehungsverfahren für Kreisstraßen durch und regelt damit den rechtlichen Status und die Nutzung dieser Verkehrsflächen.
Zuständigkeiten
- Bundes- und Staatsstraßen: Straßenbauamt Kempten
- Kreisstraßen: Landkreis Ostallgäu
- Gemeindeverbindungsstraßen, Ortsstraßen, Eigentümerwege, beschränkt-öffentliche Wege sowie öffentliche Feld- und Waldwege: zuständige Gemeinden
Einziehung
Eine Straße ist einzuziehen, wenn sie ihre Verkehrsbedeutung vollständig verloren hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls eine Einziehung erfordern. Die Einziehung führt zur Aufhebung der öffentlichen Widmung und zur Aberkennung des Status als öffentliche Straße.
Umstufung
Eine Umstufung erfolgt, wenn sich die Verkehrsbedeutung einer Straße verändert hat und eine Verlagerung der Zuständigkeit zwischen Gemeinde, Landkreis, Staat oder Bund erforderlich ist. Ziel der Umstufung ist eine sachgerechte Zuordnung der Verantwortlichkeiten für Bau, Unterhaltung und Betrieb.
Widmung
Die Widmung ist die hoheitliche Verfügung, durch die eine Straße den Status einer öffentlichen Straße erhält. Mit der Widmung gehen Pflichten und Rechte hinsichtlich Nutzung, Unterhaltung und Zugang auf die zuständige öffentliche Hand über.
Inhalte des Straßenverzeichnisses
Für jede Kreisstraße wird ein Straßenverzeichnis geführt. Es enthält die folgenden Eintragungen:
- Straßennummer
- Bezeichnung und Ende des Straßenzuges
- Lage des Nullpunktes
- Kilometrierung und Gesamtlänge
- Freie Strecken (außerorts) und Ortsdurchfahrten
- Zusammenfallende Strecken
- Baulastträger sowie Angaben zu Minder‑ und Mehrlängen
- Bemerkungen und Verfügungen
Jede Eintragung in das Straßenverzeichnis wird von der verzeichnisführenden Behörde (Oberste Baubehörde in München) schriftlich verfügt. Bei Umstufungen, Einziehungen und Widmungen sind gesonderte Verfahren nach dem Bayerischen Straßen‑ und Wegegesetz (BayStrWG) durchzuführen.
Stand: 24.08.2026
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