Kreisstraßen - Verwaltung: Straßenbenutzungs- und Gestattungsverträge
Sondernutzungserlaubnis
Straße aufgraben
Leitung verlegen
Zufahrt anlegen
Stromleitung
Gasleitung
Telekomleitung
private Leitung
Rohr verlegen
Sondernutzung an Straßen
Sondernutzung liegt vor, wenn eine öffentliche Straße über den gewöhnlichen Gemeingebrauch hinaus in Anspruch genommen wird. Darunter fallen beispielsweise
- Aufgrabungen im Straßenkörper,
- Leitungsverlegungen (z. B. Strom, Gas, Telekommunikation sowie private Leitungen),
- das Anlegen von Zufahrten außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen.
Die Sondernutzungserlaubnis ist vor der Ausführung bei der Tiefbauverwaltung zu beantragen. Bitte reichen Sie einen formlosen Antrag mit den nachfolgenden Unterlagen ein:
- Lageplan (dreifach, 3-fach)
- Beschreibung der Ausführung mit Angaben zu Bauart, Rohrdurchmesser, Material und Einbautiefe
Unvollständige Unterlagen können zu Verzögerungen im Genehmigungsverfahren führen.
200,00 Euro
Landratsamt Ostallgäu
Stand: 24.10.2026
Stand: 24.10.2026
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