Kreisstraßen - Verwaltung: Straßenbenutzungs- und Gestattungsverträge
Sondernutzung an Straßen
Sondernutzung liegt vor, wenn eine öffentliche Straße über den gewöhnlichen Gemeingebrauch hinaus in Anspruch genommen wird. Darunter fallen beispielsweise
- Aufgrabungen im Straßenkörper,
- Leitungsverlegungen (z. B. Strom, Gas, Telekommunikation sowie private Leitungen),
- das Anlegen von Zufahrten außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen.
Die Sondernutzungserlaubnis ist vor der Ausführung bei der Tiefbauverwaltung zu beantragen. Bitte reichen Sie einen formlosen Antrag mit den nachfolgenden Unterlagen ein:
- Lageplan (dreifach, 3-fach)
- Beschreibung der Ausführung mit Angaben zu Bauart, Rohrdurchmesser, Material und Einbautiefe
Unvollständige Unterlagen können zu Verzögerungen im Genehmigungsverfahren führen.
200,00 Euro
Landratsamt Ostallgäu
Stand: 24.08.2026
Stand: 24.08.2026
Ansprechpartner
Nicht sicher wohin?
Fragen Sie unseren Bürgerservice.
Telefon: 08342 911-0
Öffnungszeiten Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7:30 - 16:00 Uhr
Mi. 7:30 - 12:30 Uhr
Do. 7:30 - 17:30 Uhr
Fr. 7:30 - 12:30 Uhr
