Dienstleistung

Kreisstraßen - Verwaltung: Straßenbenutzungs- und Gestattungsverträge

Sondernutzung an Straßen

Sondernutzung liegt vor, wenn eine öffentliche Straße über den gewöhnlichen Gemeingebrauch hinaus in Anspruch genommen wird. Darunter fallen beispielsweise

  • Aufgrabungen im Straßenkörper,
  • Leitungsverlegungen (z. B. Strom, Gas, Telekommunikation sowie private Leitungen),
  • das Anlegen von Zufahrten außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen.

Die Sondernutzungserlaubnis ist vor der Ausführung bei der Tiefbauverwaltung zu beantragen. Bitte reichen Sie einen formlosen Antrag mit den nachfolgenden Unterlagen ein:

  • Lageplan (dreifach, 3-fach)
  • Beschreibung der Ausführung mit Angaben zu Bauart, Rohrdurchmesser, Material und Einbautiefe

Unvollständige Unterlagen können zu Verzögerungen im Genehmigungsverfahren führen.

200,00 Euro

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 24.08.2026

Ansprechpartner

Frau Engelhardt

Sachbearbeiterin
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