Dienstleistung

Kreisstraßen - Verwaltung: Stellungnahmen zu Bauvorhaben

Der Landkreis nimmt zu Maßnahmen und Planungen Stellung, die seine Zuständigkeiten berühren. Schwerpunkte unserer Stellungnahmen sind:

  • Maßnahmen von Gemeinden, die nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) oder dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) gefördert werden,
  • Bauvorhaben an Kreisstraßen,
  • Bebauungspläne und Flächennutzungspläne.

Bei Bedarf prüfen wir fachliche, verkehrsrechtliche und haushaltsbezogene Aspekte und geben Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise.

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 24.08.2026

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Sachbearbeiter
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