Kreisstraßen - Verwaltung: Stellungnahmen zu Bauvorhaben
Der Landkreis nimmt zu Maßnahmen und Planungen Stellung, die seine Zuständigkeiten berühren. Schwerpunkte unserer Stellungnahmen sind:
- Maßnahmen von Gemeinden, die nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) oder dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) gefördert werden,
- Bauvorhaben an Kreisstraßen,
- Bebauungspläne und Flächennutzungspläne.
Bei Bedarf prüfen wir fachliche, verkehrsrechtliche und haushaltsbezogene Aspekte und geben Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise.
Landratsamt Ostallgäu
Stand: 14.08.2026
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