Kreisstraßen - Grunderwerb
Bei Neu- oder Ausbaumaßnahmen an Kreisstraßen und Radwegen ist häufig der Erwerb von Grundstücksteilen oder damit verbundenen Nutzungsrechten erforderlich.
Vollzug des Grunderwerbs
Der Vollzug des Grunderwerbs, beispielsweise die Eintragung im Grundbuch, wird im Rahmen dieser Baumaßnahmen durch den Landkreis vorgenommen.
Landratsamt Ostallgäu
Stand: 14.08.2026
Stand: 14.08.2026
Ansprechpartner
Nicht sicher wohin?
Fragen Sie unseren Bürgerservice.
Telefon: 08342 911-0
Öffnungszeiten Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7:30 - 16:00 Uhr
Mi. 7:30 - 12:30 Uhr
Do. 7:30 - 17:30 Uhr
Fr. 7:30 - 12:30 Uhr
