Kreisstraßen - Geh- und Radwege des Landkreises
Zuständigkeit
Der Landkreis ist zuständig für die Verwaltung der straßenbegleitenden (unselbstständigen) Geh- und Radwege entlang der Kreisstraßen sowie für die eigenen (selbstständigen) Geh- und Radwege.
Selbstständige Geh- und Radwege
- Kaufbeuren – Sachsenrieder Forst
- Marktoberdorf – Lechbruck
Umfang
Der Landkreis betreut insgesamt etwa 56 km unselbstständige und rund 28 km selbstständige Geh- und Radwege.
Landratsamt Ostallgäu
Stand: 24.08.2026
Stand: 24.08.2026
Ansprechpartner
Herr Helfensdörfer
Sachbearbeiter
Herr Hofbauer
Sachbearbeiter
Herr Köhler
Sachbearbeiter
Herr Pangerl
Sachbearbeiter
Nicht sicher wohin?
Fragen Sie unseren Bürgerservice.
Telefon: 08342 911-0
Öffnungszeiten Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7:30 - 16:00 Uhr
Mi. 7:30 - 12:30 Uhr
Do. 7:30 - 17:30 Uhr
Fr. 7:30 - 12:30 Uhr
