Dienstleistung

Kreisstraßen - Geh- und Radwege des Landkreises

Zuständigkeit

Der Landkreis ist zuständig für die Verwaltung der straßenbegleitenden (unselbstständigen) Geh- und Radwege entlang der Kreisstraßen sowie für die eigenen (selbstständigen) Geh- und Radwege.

Selbstständige Geh- und Radwege

  • Kaufbeuren – Sachsenrieder Forst
  • Marktoberdorf – Lechbruck

Umfang

Der Landkreis betreut insgesamt etwa 56 km unselbstständige und rund 28 km selbstständige Geh- und Radwege.

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 24.08.2026

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Sachbearbeiter
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