Dienstleistung

Kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden

Der Abschluss von Rechtsgeschäften, die der Kreditaufnahme wirtschaftlich gleichkommen, bedarf der Genehmigung (Art. 71 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern).

Kreditähnliche Rechtsgeschäfte – Beispiele

  • Stundung von Zahlungsverpflichtungen aus Dienst-, Werk- und Kaufverträgen
  • Abschluss von Leasingverträgen oder Leibrentenverträgen
  • Bestellung eines Erbbaurechts an einem Grundstück zugunsten der Gemeinde
  • Schuldübernahme sowie vollständige oder teilweise Übernahme des Schuldendienstes für einen Kredit eines Dritten
  • Vollständige oder teilweise Übernahme der Folgelasten von Einrichtungen Dritter
  • Abschluss langfristiger Leistungsverträge, z. B. Verträge mit einem Sanierungs- oder Entwicklungsträger nach §§ 33 und 55 StBauFG
  • Vereinbarungen über Vorfinanzierungen mit Grundstücksbeschaffungs- und Erschließungsgesellschaften
  • Umwandlung von Fördermitteln nach §§ 39 und 58 StBauFG in Darlehen

Die Aufzählung ist nicht abschließend.

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 15.08.2026

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