Dienstleistung

Krankenhaushygiene - Beratung und Überwachung

Insbesondere Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Entbindungseinrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und seine Gesundheitsbehörden. Diese Überwachung erfolgt in der Regel durch das zuständige Gesundheitsamt unter fachlicher Beteiligung der jeweiligen Bezirksregierung und des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

  • Verbraucherschutz

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  • Vorsorge

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)


Stand: 12.08.2026

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