Dienstleistung

Kraftfahrzeugkennzeichen - Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl, Verlust oder Unleserlichkeit

 

Für Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten benötigen Sie einen Termin!

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  • Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben.
  • Kosten für neue Kennzeichenschilder

Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt. Das gestohlene oder verlorene Kennzeichen wird für mindestens 10 Jahre nicht mehr ausgegeben und mit einem Suchvermerk versehen.

 

Nur so kann verhindert werden, dass es Ihnen angelastet wird, wenn von Dritten mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.

 

Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II

  • Prüfbericht im Original über die letzte Hauptuntersuchung

  • auf Verlangen der Zulassungsbehörde; Versicherung an Eides statt des Fahrzeughalters

  • bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei

  • ggf. noch vorhandenes Kennzeichenschild

  • Rund um das Kennzeichen

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)


Stand: 06.07.2026

Ansprechpartner

Zulassungsstelle Füssen

Sachbearbeitung

Bürgerservice Marktoberdorf

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