Dienstleistung

Kraftfahrzeug - Beantragung eines Anhängerverzeichnisses

 

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Sind für denselben Halter mehrere Anhänger zugelassen, kann die Zulassungsbehörde auf Antrag ergänzend zur Zulassungsbescheinigung Teil I ein Verzeichnis der für den Halter zugelassenen Anhänger ausstellen.  Das Anhängerverzeichnis kann anstelle der Zulassungsbescheinigung Teil I im Zugfahrzeug mitgeführt werden. 

Das Verzeichnis enthält die wichtigsten technischen Daten der Anhänger, für die derzeit eine Zulassung besteht. 

  • je einzutragendes Fahrzeug: 2,60 €
  • je Ausfertigung: 1,00 €
  • je angefangene Viertelstunde: 12,80 € 

Die Ausstellung der Anhängerverzeichnisse erfolgt auf formlosen Antrag. 
Dieser muss folgendes enthalten:

  • die Anzahl der vorhandenen Zugfahrzeuge
  • die Kennzeichen der einzutragenden Anhänger

Die Bearbeitung und Ausstellung der Anhängerverzeichnisse dauert bis zu einer Woche.

Änderungen im Bestand der Anhänger sind der Zulassungsbehörde mitzuteilen. Für die Änderung der Anhängerverzeichnisse müssen sämtliche Ausfertigungen vorgelegt werden.

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 16.08.2026

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