Dienstleistung

Kraftfahrzeug - Beantragung einer Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II

 

Für Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten benötigen Sie einen Termin!

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Online-Auskunft Fahrzeugbriefe

Sie können online bei der Fahrerlaubnisbehörde abfragen, ob der für eine Bearbeitung angeforderte Fahrzeugbrief eines z. B. finanzierten oder geleasten Fahrzeugs bei der Behörde vorliegt.

Für die Verwahrung, der Rücksendung des Zulassungsbescheinigung Teil II und – soweit beantragt - für die Eintragung der Sicherungsübereignung wird jeweils eine Gebühr in Höhe von 5,10 EUR erhoben.

Sofern die Zulassungsbescheinigung Teil II aufgrund einer Finanzierung oder Sicherungsübereignung nicht in Ihrem Besitz ist, müssen Sie vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsbehörde bzw. der Ausführung von bestimmten Zulassungsangelegenheiten veranlassen, dass diese der Zulassungsbehörde übersandt wird. Sie können dann bei Ihrer Zulassungsbehörde Auskunft darüber beantragen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II dort bereits eingegangen ist. 

Das Original der Zulassungsbescheinigung Teil II ist bei folgenden Zulassungsangelegenheiten erforderlich:

  • Neuzulassung
  • Halterwechsel
  • Wohnortwechsel in einen neuen Zulassungsbezirk, wenn das bisherige Kennzeichen nicht beibehalten wird
  • Namensänderungen (z.B. wegen Eheschließung)
  • Zuteilung eines neuen Kennzeichens
  • Kennzeichenänderung, z.B. nach Diebstahl oder Verlust
  • Änderungen auf ein Saisonkennzeichen oder bei Änderung des Saisonzeitraums
  • Änderung auf ein Oldtimerkennzeichen (H)
  • Änderung auf ein Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge (E)

  • keine

Bitte achten Sie darauf, Ihre Zulassungsangelegenheit zeitnah auszuführen oder stimmen ggf. mit dem Kredit- oder Leasinggeber ab, wann dieser die Zulassungsbescheinigung Teil II von der Zulassungsbehörde zurückfordern kann.

  • Besondere Erlaubnisse im Verkehr

  • Fahrzeuganmeldung und -abmeldung

Ihr Kredit- oder Leasinggeber schickt die Zulassungsbescheinigung Teil II direkt an die zuständige Kfz-Zulassungstelle. Erst nach Eingang des Dokuments bei der Zulassungsbehörde kann die Zulassungsangelegenheit durchgeführt werden.

Sie benötigten für die Auskunft die Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II.

Die Zulassungsbehörde erteilt entsprechende Auskünfte auf Nachfrage. Sie kann diese im Online-Verfahren bereitstellen.

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)


Stand: 08.06.2026

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