Kostenbeitrag Jugendhilfeleistung - Festsetzung
Für bestimmte Leistungen der Jugendhilfe können Eltern oder andere unterhaltspflichtige Personen zu einem Kostenbeitrag herangezogen werden. Das Jugendamt prüft die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und setzt den Beitrag per Bescheid fest.
Dabei werden gesetzliche Vorgaben sowie das Einkommen und die familiäre Situation berücksichtigt.
Landratsamt Ostallgäu
Stand: 26.08.2026
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