Kindeswohlgefährdung - Prüfung und Maßnahmen zur Abwendung
Bei Hinweisen auf eine mögliche Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen prüft das Jugendamt die Situation sorgfältig. Dabei werden Gespräche mit der Familie und weiteren Beteiligten geführt.
Wenn Unterstützung oder Schutz notwendig ist, werden gemeinsam passende Hilfen und Maßnahmen eingeleitet. Ziel ist es, das Wohl des Kindes oder Jugendlichen zu sichern und Gefährdungen abzuwenden.
Landratsamt Ostallgäu
Stand: 08.08.2026
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