Dienstleistung

Kindertagespflege - Kostenübernahme

Für die Betreuung eines Kindes in der Kindertagespflege kann eine Förderung beim Kreisjugendamt Ostallgäu beantragt werden. Hierfür sind der Antrag auf Kindertagespflege sowie die Betreuungsvereinbarung beim Jugendamt einzureichen. Das Jugendamt prüft den Antrag und berät zu den erforderlichen Unterlagen.

Der Ermittlungsbogen zur Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse muss nur dann eingereicht werden, wenn eine Einkommensberechnung beantragt werden soll. Diese dient der Prüfung, ob der monatlich zu leistende Kostenbeitrag der Eltern/des Elternteils aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse gegebenenfalls ganz oder teilweise erlassen werden kann.

Ziel ist es, Kindern den Besuch einer Kindertagespflege zu ermöglichen – unabhängig von der finanziellen Situation der Familie.
 

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 15.08.2026

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