Dienstleistung

Kindertagespflege - Fachaufsicht und Fachberatung

Eltern und Tagespflegepersonen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege. 

Beratung meint nicht nur Information, sondern auch fachliche Begleitung und Unterstützung der Tagespflegeperson und Eltern. Das gilt für die gesamte Palette der für die Kindertagespflege relevanten Themen und Aufgaben bis hin zur Vertragsgestaltung mit den Tagespflegepersonen und Eltern. Insbesondere umfasst die Beratung auch den fachlichen Austausch zwischen Tagespflegepersonen. 

Beratung und Begleitung ist notwendig, um die Betreuungsverhältnisse für die Kinder stabil zu halten, die Kindertagespflege für alle Beteiligten als verlässliche, professionelle und zufriedenstellende Form der Kindertagesbetreuung zu erhalten und weiter zu entwickeln.

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 21.09.2026

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