Kindertagespflege - Beantragung Pflegeerlaubnis
Wer Kinder gegen Bezahlung regelmäßig mehr als 15 Stunden pro Woche und länger als drei Monate betreuen möchte, benötigt hierfür eine Erlaubnis des Jugendamts.
Die Erlaubnis ist notwendig, wenn die Betreuung außerhalb der Wohnung der Eltern stattfindet, und gilt für bis zu fünf gleichzeitig betreute Kinder.
Vor der Erteilung prüft das Jugendamt, ob die Tagespflegeperson persönlich geeignet ist, gut mit Kindern umgehen kann und geeignete, sichere Räume für die Betreuung vorhanden sind.
Ein Antrag zur Erteilung einer Kindertagespflegeerlaubnis muss entsprechend gestellt werden.
Landratsamt Ostallgäu
Stand: 08.08.2026
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