Kindertageseinrichtung - Kostenübernahme
Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung können Eltern durch eine Einkommensberechnung nach den Sozialgesetzbüchern VIII und XII oder über den Bezug von Sozialleistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen, Leistungen des Jobcenters (sog. Grundsicherungsgeld) oder Leistungen des Sozialamtes (z. B. Hilfe zum Lebensunterhalt) die Übernahme der Kosten beantragen. Das Jugendamt prüft den Antrag und berät zu den erforderlichen Unterlagen.
Ziel ist es, allen Kindern den Besuch einer Kindertageseinrichtung zu ermöglichen – unabhängig von der finanziellen Situation der Familie.
Landratsamt Ostallgäu
Stand: 15.08.2026
Stand: 15.08.2026
Ansprechpartner
Frau Schrägle
Sachbearbeiterin A - E
Frau Fischer
Sachbearbeiterin F - N
Frau Schuldes
Sachbearbeiterin O - Z
Formulare / Anträge
22.07.2026
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