Dienstleistung

Kindertageseinrichtung - Kostenübernahme

Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung können Eltern durch eine Einkommensberechnung nach den Sozialgesetzbüchern VIII und XII oder über den Bezug von Sozialleistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen, Leistungen des Jobcenters (sog. Grundsicherungsgeld) oder Leistungen des Sozialamtes (z. B. Hilfe zum Lebensunterhalt) die Übernahme der Kosten beantragen. Das Jugendamt prüft den Antrag und berät zu den erforderlichen Unterlagen.

Ziel ist es, allen Kindern den Besuch einer Kindertageseinrichtung zu ermöglichen – unabhängig von der finanziellen Situation der Familie.

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 15.08.2026

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