Kindertageseinrichtung - Fachaufsicht und Fachberatung
Die Kindergartenfachaufsicht und -fachberatung umfasst die Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften sowie die fachliche und pädagogische Beratung und Förderung. Das Beratungsangebot ist grundsätzlich offen für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ostallgäu und gilt vor allem für die Träger und Mitarbeiterinnen der Kindertageseinrichtungen sowie für Eltern und Familien.
Die Hauptaufgaben umfassen:
- Beratung von Kommunen und Träger von Kindertagesstätten für die Altersstufen 0 - 3 Jahre, 3 Jahre bis zur Einschulung und Schulkinder bis zum 14. Lebensjahr
- Fachaufsicht für alle Einrichtungen gem. dem BayKiBiG
- Betriebserlaubnisverfahren
- Beratung von Personal und Eltern der Kindertagesstätten zu pädagogischen und aufsichtlichen Fragen
- Beratung bei Betreuungsanfragen
- Bewilligungsbehörde für die staatliche Betriebskostenförderung an die kreisangehörige Gemeinden
Landratsamt Ostallgäu
Stand: 08.08.2026
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