Dienstleistung

Jugendraumförderung, Zuschuss

Der Landkreis Ostallgäu fördert auf Grundlage eines Grundsatzbeschlusses Investitionen für Einrichtungen der Jugendarbeit im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Finanzmittel als freiwillige finanzielle Leistungen. Höchstbetrag sind 5.000 € pro Einzelmaßnahme.

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 15.08.2026

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