Jugendhilfeeinrichtungen - Mitwirkung Heimaufsicht
Das Jugendamt wirkt bei der Heimaufsicht von Einrichtungen der Jugendhilfe mit. Dazu gehören zum Beispiel Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut oder untergebracht werden.
Ziel ist es, das Wohl und den Schutz der jungen Menschen sicherzustellen. Das Jugendamt unterstützt bei der Prüfung von Beschwerden, Hinweisen und notwendigen Maßnahmen.
Landratsamt Ostallgäu
Stand: 15.08.2026
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