Immissionsschutz - Vollzug von Bundesimmissionsschutzverordnungen
Zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wurden verschiedene Bundesimmissionsschutz-Verordnungen erlassen. Verordnungen, mit denen der Bürger in der täglichen Lebenspraxis am häufigsten in Kontakt kommt, werden bei den unten stehenden Aufgaben / Dienstleistungen näher erläutert.
Insbesondere für Betreiber von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen können folgende Verordnungen von Bedeutung sein:
- Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV)
- Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) –wird vom Bayerischen Landesamt für Umwelt vollzogen–
- Störfallverordnung (12. BImSchV)
- Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13. BImSchV)
- Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV)
- Lösemittelverordnung (2. und 31. BImSchV)
- Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BimschV)
Landratsamt Ostallgäu
Stand: 15.08.2026
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