Immissionsschutz - Bescheinigung nach EEG
Betreiber von Biogasanlagen können einen Bonus für Strom aus Biogas erhalten, wenn mit einem Messbericht nachgewiesen wird, dass der Grenzwert für die Emission aus der Verbrennungsmotorenanlage nicht überschritten wird. Die Einhaltung dieses Grenzwerts muss von der Unteren Immissionsschutzbehörde bescheinigt werden.
Voraussetzungen:
- Vorlage eines verbindlichen Messberichts, der belegt, dass der Grenzwert nicht überschritten ist.
- Bescheinigung der Einhaltung des Grenzwerts durch die Untere Immissionsschutzbehörde.
Landratsamt Ostallgäu
Stand: 15.08.2026
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