Immissionsschutz - Anzeige der Inbetriebnahme einer Tankstelle
Es fallen keine Kosten an.
Wenn Sie eine Tankstelle in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
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Erforderliche Unterlage/n
- ausgefüllte Anzeige der Inbetriebnahme einer Tankstelle
Sie müssen die Anzeige vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Anlage vorlegen.
- Sie wollen eine Tankstelle in Betrieb nehmen.
Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen.
- Sie reichen Ihre Anzeige bei der für Sie zuständigen Immissionsschutzbehörde ein.
- Diese prüft Ihre Anzeige.
- Bei Bedarf fordert die zuständige Immissionsschutzbehörde weitere Unterlagen bei Ihnen an.
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz und Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 25.07.2026
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