Dienstleistung

Hygieneüberwachung der Biogasanlagen

Biogas-Anlagen werden auf die Einhaltung folgender Auflagen überwacht: Die Anlieferung und Lagerung des Rohmaterial muss so gestaltet sein, dass eine Erregerverschleppung durch Schadnager, Haustiere und Vögel weitestgehend ausgeschlossen werden kann.

Hält der Betreiber der Anlage auch Nutztiere, so muss sichergestellt sein, dass eine Erregerverschleppung verhindert wird - getrenntes Personal, strikte Rein-Unrein-Trennung, räumliche Trennung usw.. Werden Stoffe tierischer Herkunft eingebracht so ist eine ausreichende, dokumentierte Erhitzung (70°C über 30 Minuten) nach vorheriger Zerkleinerung sicherzustellen.
 

Bei Änderungen oder Neu-Inbetriebnahme ist mit dem Landratsamt Ostallgäu Kontakt aufzunehmen.

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 15.08.2026

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Herr Samuel

Sachbearbeiter
Raum D 056

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