Hilfe zur Erziehung - Bescheiderteilung und Finanzierung
Wenn eine Hilfe zur Erziehung notwendig ist, prüft das Jugendamt gemeinsam mit der Familie den individuellen Unterstützungsbedarf. Anschließend wird in einem Bescheid festgelegt, welche Hilfe gewährt wird.
Das Jugendamt regelt auch die Finanzierung der Hilfe. Je nach Einkommen können Eltern oder andere Sorgeberechtigte zu den Kosten herangezogen werden.
Landratsamt Ostallgäu
Stand: 25.08.2026
Stand: 25.08.2026
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