Dienstleistung

Grundstückverkehrsgesetz

Die Kreisverwaltungsbehörden sind zuständige Genehmigungsstellen.

Die land- und forstwirtschaftlichen Belange vertritt der Bayerische Bauernverband (BBV).

Genehmigungspflicht / -freiheit

  • Pflicht: Es wird geprüft, ob nach GrdstVG oder BayAgrG eine Genehmigung nötig ist; für kleine Grundstücke gibt es Ausnahmen.
  • Freiheit: Ist keine Genehmigung erforderlich, kann auf Antrag ein Negativattest ausgestellt werden.

Fristen

Die Frist zur Bearbeitung der Behörde beträgt ein bis drei Monate.

Anhörung

BBV, das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) und weitere fachliche Stellen werden vor der Entscheidung angehört.

Versagungsgründe

  • ungesunde Bodenverteilung
  • unwirtschaftliche Verkleinerung von Betrieben
  • grobes Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Wert

Vorgehen bei Versagung

Stellt die Behörde Versagungsgründe fest, prüft sie, ob das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgestz greift und ermittelt die vorkaufsberechtigte Stelle.

Die Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten des Siedlungsunternehmen erfolgt schriftlich.

Wird das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt, entscheidet die Behörde über den ursprünglichen Vertrag.

  • Notarielle Urkunde (in der Regel durch das Notariat eingereicht)
  • Formloser Antrag auf Genehmigung gemäß GrdstVG

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 15.08.2026

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