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Gemeindeordnung - Vollzug

Die Bayerische Gemeindeordnung (GO) bildet die rechtliche Grundlage dafür, dass die Gemeinden als Gebietskörperschaften die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung und im Rahmen der freien Selbstverwaltung regeln.

Selbstverwaltung der Gemeinden

Im Rahmen dieser kommunalen Selbstverwaltung haben die Gemeinden das Recht auf eine selbständige und eigenverantwortliche Verwaltung ihres Wirkungsbereichs. Dieses Entscheidungs- und Gestaltungsermessen ist zwar grundsätzlich unabhängig, muss sich jedoch stets innerhalb der geltenden Rechtsvorschriften bewegen.

Rechtsaufsicht durch das Landratsamt

Für Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises übt das Landratsamt als untere staatliche Verwaltungsbehörde die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden aus. Ziel der Rechtsaufsicht ist die Überwachung der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben und Verpflichtungen sowie die Gewährleistung der Gesetzmäßigkeit der kommunalen Verwaltungstätigkeit.

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 15.08.2026

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