Dienstleistung

Führerschein - Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen

Gebühren für die Entscheidung je Ausnahmetatbestand

Die Fahrerlaubnisbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten sind auch zuständig für die Erteilung von Ausnahmen von der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstellen.

Mit Fragen im Zusammenhang mit diesen Vorschriften wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

  • Erforderliche Nachweise zur Prüfung werden dem Antragsteller von der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt

Keine

  • Rund um Führerscheine

Nach Einzelentscheidung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


Stand: 08.08.2025

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