Führerschein - Beantragung eines Ersatzes nach Verlust, bei Unbrauchbarkeit oder Diebstahl
Für Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten benötigen Sie einen Termin!
Im Fall eines Verlustes ist zusätzlich unter persönlicher Vorsprache eine eidesstattliche Versicherung beim Landratsamt Ostallgäu abzugeben.
Im Fall eines Verlustes ist zusätzlich unter persönlicher Vorsprache eine eidesstattliche Versicherung beim Landratsamt Ostallgäu abzugeben.
Sie können bei Diebstahl, Verlust, Berichtigung, Namensänderung, Unleserlichkeit, Beschädigung oder Auflagenänderung einen Ersatz für das Fahrerlaubnisdokuments online beantragen.
- Gebühren für den Ersatzführerschein in der Regel ca. 35 bis 45 Euro
- ggf. zuzüglich Gebühren für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (30,70 €)
- ggf. zuzüglich Gebühren für Direktversand (ca. 6 €)
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.
Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Hinweis: Auch als Ersatz für einen Papierführerschein erhalten Sie einen Kartenführerschein mit Befristung. Alte rosa oder graue Papierführerscheine werden nicht mehr ausgegeben.
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aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
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unbrauchbar gewordener Führerschein (soweit vorhanden)
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Diebstahlsanzeige der Polizei
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Versicherung an Eides Statt
Bei Diebstahl des Führerscheins ist gegebenenfalls zusätzlich die Anzeige der Polizei vorzulegen.
Bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen des Führerscheins, ist - abhängig von den Umständen des Einzelfalls - gegebenenfalls auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde eine Versicherung an Eides Statt abzugeben.
Bitte erkundigen Sie sich hierzu im Vorfeld bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.
keine
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Ausstellung von Ersatzpapieren
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Rund um Führerscheine
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Verlust eines Ausweises
Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist abhängig von den besonderen Umständen des Einzelfalls. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, welche Voraussetzungen hierbei zu beachten sind.
Auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde haben Sie bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen des Führerscheins eine kostenpflichtige Versicherung an Eides Statt über den Verbleib des Dokuments abzugeben. Sie beteuern darin die Richtigkeit Ihrer Angaben.
Der Ersatzführerschein ist bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen.
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 09.07.2026
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