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Führerschein - Beantragung einer Sonderfahrerlaubnis (Feuerwehrführerschein)

 

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Die Sonderfahrerlaubnis (umgangssprachlich „Feuerwehrführerschein“) ist in Bayern eine spezielle Fahrberechtigung für Personen in Rettungsorganisationen (z. B. Feuerwehr, Rettungsdienste, THW). Sie berechtigt zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu 4,75 t bzw. bis zu 7,5 t.

Die Ausstellung der Sonderfahrerlaubnis ist kostenlos.

  • Antragsformular
  • Personalausweis
  • Führerschein
  • Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung

  • Besitz der Führerscheinklasse B seit mindestens zwei Jahren
  • Mitgliedschaft in einer einer Freiwilligen Feuerwehr, einem anerkannten Rettungsdienst, dem Technischen Hilfswerks (THW) oder einer anderen Einheit des Katastrophenschutzes.
  • erfolgreich abgelegte Ausbildung und Prüfung

Die Fahrberechtigung gilt ausschließlich für Übungs- und Einsatzfahrten. Eine private Nutzung der Sonderfahrerlaubnis ist nicht zulässig.

Nach erfolgreichem Bestehen der vorgeschriebenen Prüfung können Sie die Sonderfahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle beantragen. Die Erteilung der Sonderfahrerlaubnis kann unmittelbar erfolgen.

Die Sonderfahrerlaubnis kann bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen sofort ausgestellt werden.

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 16.08.2026

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