Führerschein - Beantragung der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
Für Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten benötigen Sie einen Termin!
Sie können online bei der Fahrerlaubnisbehörde die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins in einen deutschen Führerschein beantragen.
- Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-/Anlage 11-Staat: ca. 38 Euro
- Umschreibung einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis: ca. 45 Euro
- ggf. Auszug aus dem Bundeszentralregister oder sonstige Unterlagen (z. B. ärztliche Zeugnisse)
Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben. Wenden Sie sich dazu an die für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständige Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde).
Erleichterungen werden abhängig vom Ausstellungsstaat der nationalen Fahrerlaubnis bei Antragstellung nach der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland gewährt. Auch weitere Unterlagen sind abhängig vom Ausstellungsstaat.
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gültiger Personalausweis oder Reisepass
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aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
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Führerschein
für die Umschreibung des Führerscheins: keine
Bitte beachten Sie: Mit einem Führerschein aus einem Staat, der nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, dürfen Sie ab Wohnsitznahme in Deutschland nur noch sechs Monate ein Kraftfahrzeug führen!
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Einwanderung und Einbürgerung
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Rund um Führerscheine
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Unionsbürger in Deutschland
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 02.06.2026
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