Führerschein - Beantragung der Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Für Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten benötigen Sie einen Termin!
Sie können online bei der Fahrerlaubnisbehörde die Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis (Bundeswehr, Bundespolizei, Polizei) in eine allgemeine Fahrerlaubnis beantragen.
Umschreibung Dienstfahrererlaubnis: ca. 40 Euro
Eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei berechtigt Sie nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.
Sie können aber auf Grund Ihrer Dienstfahrerlaubnis auf Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eine allgemeine Fahrerlaubnis in der Form eines EU-Kartenführerscheins erhalten.
Sofern die Fahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt wird, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Fahrerlaubnisprüfung anordnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzen.
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Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung
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gültiger Personalausweis oder Reisepass
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aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
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ziviler Führerschein (wenn vorhanden)
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ggf. weitere Unterlagen
keine
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Rund um Führerscheine
Vorliegen einer gültigen Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung über die erteilte Dienstfahrerlaubnis. Näheres erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Sie können die Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) beantragen.
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 09.07.2026
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