Förderung gemeindlicher Investitionen in Veranstaltungs- und Begegnungsstätten, Zuschuss
Der Landkreis Ostallgäu fördert auf Grundlage eines Grundsatzbeschlusses Investitionen für gemeindliche Begegnungs- und Veranstaltungsstätten im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Finanzmittel als freiwillige finanzielle Leistung. Höchstbetrag sind 75.000 € pro Einzelmaßnahme.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind ausschließlich kreisangehörige Gemeinden, Märkte und Städte vor Beginn einer Maßnahme.
Landratsamt Ostallgäu
Stand: 15.08.2026
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