Dienstleistung

Fleischbeschau - Abrechnung mit den Schlachtbetrieben und Tierärzten

Abrechnung amtlicher Tätigkeiten im Bereich Fleischhygiene

Die amtlichen Tierärzte des Landratsamtes Ostallgäu reichen zur Abrechnung der Fleischbeschau bei den Beschaubetrieben folgende Unterlagen ein:

  • Tagebuchbelege
  • Stundennachweise für weitere amtliche Untersuchungen (gesetzlich bzw. tarifvertraglich geregelte Einzelfälle)

Amtliche Untersuchungen nach dem Fleischhygienerecht werden auf Grundlage der Tagebuchbelege der Tierärzte über Kostenbescheide an die Schlachtbetriebe abgerechnet. Dazu gehört ebenfalls die Abrechnung von Kontrollen der Zerlegemengen in Zerlege- und Wildbearbeitungsbetrieben.

Verarbeitung und Zuständigkeiten

  • Die Dateneingabe erfolgt durch den zuständigen Sachbearbeiter des Landratsamtes Ostallgäu.
  • Die Erstellung der Gebührenabrechnungen für Beschaubetriebe sowie der Vergütungsabrechnungen für die Fleischbeschauer wird durch die Datenverarbeitung der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung (AKDB) vorgenommen.

Leistungsumfang

Erhoben werden Gebühren für die Fleischbeschau sowie für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Kontrolle von Zerlegemengen und von Wildbearbeitungsbetrieben. Ebenfalls umfasst sind die Gebühren für die Ausstellung von Genusstauglichkeitsbescheinigungen gemäß dem gültigen Kostenverzeichnis.

Rechtsgrundlage und Kostenerhebung

Die Gebühren für die Fleischhygiene im Rotfleischbereich werden als Verwaltungskosten nach Art. 1, 2 und 5 Abs. 1 des Bayerischen Kostengesetzes (BayKG) in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis (KVz), laufende Tarif-Nr. 7.IX.11, erhoben.

Personal und Vergütung

Die für die Fleischhygieneüberwachung zuständigen Personen (Tierärzte und amtliche Fachassistenten) sind Beschäftigte des Landkreises Ostallgäu. Ihre Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag TV‑Fleischuntersuchung.

Das Landratsamt Ostallgäu nutzt zur Abrechnung der Fleischhygienegebühren sowie der Vergütungen der Beschauer das Datenverarbeitungsverfahren der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung.

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 15.08.2026

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