Dienstleistung

Finanzwesen der Gemeinden und Zweckverbände - Gutachten

Im Rahmen der Genehmigung und Würdigung der Haushaltssatzungen und Haushaltspläne der Gemeinden und Zweckverbände wird ein Gutachten gegenüber der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde erstellt.

Prüfungsumfang

Gegenstand der Prüfung ist die Beurteilung der finanziellen Situation der Gemeinden und Zweckverbände im laufenden Haushaltsjahr sowie in den Finanzplanungsjahren. Die Würdigung umfasst insbesondere die folgenden Bereiche:

Verwaltungshaushalt

  • Entwicklung der fortdauernden Einnahmen im Verhältnis zu den fortdauernden Ausgaben
  • Entwicklung des Netto-Steueraufkommens
  • Kostendeckungsgrad öffentlicher Einrichtungen, insbesondere kostenrechnender Einrichtungen

Vermögenshaushalt

Begutachtet wird insbesondere die Entwicklung von

  • Einnahmen, z. B.
    • Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt
    • mögliche Entnahmen aus Rücklagen
    • Veräußerungserlöse, Beiträge und ähnliche Einnahmen
    • Zuweisungen und Zuschüsse
    • Kreditaufnahmen
  • Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
  • Zuführungen an Rücklagen
  • Tilgung von Krediten

Besondere Prüfaspekte

Im Mittelpunkt der Gesamtwürdigung steht die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune, beurteilt anhand der Finanzplanung. Dabei werden insbesondere berücksichtigt:

  • die voraussichtliche Entwicklung der Verschuldung
  • der Schuldendienst (Zins- und Tilgungslast)
  • die Entwicklung der allgemeinen Rücklage

Die Voraussetzungen für Kreditaufnahmen sind in Bezug auf die Gewährleistung des Haushaltsausgleichs und die erforderliche Zuführung zum Vermögenshaushalt besonders zu prüfen. Ebenfalls zu berücksichtigen sind Verpflichtungsermächtigungen und sonstige zukünftige Belastungen, die sich auf künftige Haushaltsjahre auswirken können.

Prüfung von Finanzierung und Folgekosten

Bei Anträgen auf staatliche Zuwendungen der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbänden sowie ähnlichen Rechtsgeschäften erfolgt eine Prüfung und Würdigung, ob die vorgesehene Finanzierung der geplanten Investitionsmaßnahme sowie die damit verbundenen Folgekosten voraussichtlich zu einer Beeinträchtigung der dauernden Leistungsfähigkeit führen.

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 15.08.2026

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