Finanzwesen der Gemeinden und Zweckverbände - Gutachten
Im Rahmen der Genehmigung und Würdigung der Haushaltssatzungen und Haushaltspläne der Gemeinden und Zweckverbände wird ein Gutachten gegenüber der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde erstellt.
Prüfungsumfang
Gegenstand der Prüfung ist die Beurteilung der finanziellen Situation der Gemeinden und Zweckverbände im laufenden Haushaltsjahr sowie in den Finanzplanungsjahren. Die Würdigung umfasst insbesondere die folgenden Bereiche:
Verwaltungshaushalt
- Entwicklung der fortdauernden Einnahmen im Verhältnis zu den fortdauernden Ausgaben
- Entwicklung des Netto-Steueraufkommens
- Kostendeckungsgrad öffentlicher Einrichtungen, insbesondere kostenrechnender Einrichtungen
Vermögenshaushalt
Begutachtet wird insbesondere die Entwicklung von
- Einnahmen, z. B.
- Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt
- mögliche Entnahmen aus Rücklagen
- Veräußerungserlöse, Beiträge und ähnliche Einnahmen
- Zuweisungen und Zuschüsse
- Kreditaufnahmen
- Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
- Zuführungen an Rücklagen
- Tilgung von Krediten
Besondere Prüfaspekte
Im Mittelpunkt der Gesamtwürdigung steht die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune, beurteilt anhand der Finanzplanung. Dabei werden insbesondere berücksichtigt:
- die voraussichtliche Entwicklung der Verschuldung
- der Schuldendienst (Zins- und Tilgungslast)
- die Entwicklung der allgemeinen Rücklage
Die Voraussetzungen für Kreditaufnahmen sind in Bezug auf die Gewährleistung des Haushaltsausgleichs und die erforderliche Zuführung zum Vermögenshaushalt besonders zu prüfen. Ebenfalls zu berücksichtigen sind Verpflichtungsermächtigungen und sonstige zukünftige Belastungen, die sich auf künftige Haushaltsjahre auswirken können.
Prüfung von Finanzierung und Folgekosten
Bei Anträgen auf staatliche Zuwendungen der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbänden sowie ähnlichen Rechtsgeschäften erfolgt eine Prüfung und Würdigung, ob die vorgesehene Finanzierung der geplanten Investitionsmaßnahme sowie die damit verbundenen Folgekosten voraussichtlich zu einer Beeinträchtigung der dauernden Leistungsfähigkeit führen.
Stand: 15.08.2026
Ansprechpartner
Herr Armstorfer
Sachbearbeiter
Frau Fiedler
Sachbearbeiterin
Frau Richter
Sachbearbeiterin
Nicht sicher wohin?
Fragen Sie unseren Bürgerservice.
Telefon: 08342 911-0
Öffnungszeiten Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7:30 - 16:00 Uhr
Mi. 7:30 - 12:30 Uhr
Do. 7:30 - 17:30 Uhr
Fr. 7:30 - 12:30 Uhr
