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Finanzierungsverträge der Gemeinden - Genehmigung

Genehmigungspflicht von Finanzierungsverträgen

Finanzierungsverträge – beispielsweise im Zusammenhang mit Grunderwerb, Bau- oder Erschließungsmaßnahmen – stellen Rechtsgeschäfte dar, die wirtschaftlich einer Kreditaufnahme gleichkommen.

Solche Verträge bedürfen der Genehmigung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde gemäß Art. 72 der Gemeindeordnung (GO).

Siehe auch Kreditähnliches Rechtsgeschäft

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 15.08.2026

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