Finanzierungsverträge der Gemeinden - Genehmigung
Genehmigungspflicht von Finanzierungsverträgen
Finanzierungsverträge – beispielsweise im Zusammenhang mit Grunderwerb, Bau- oder Erschließungsmaßnahmen – stellen Rechtsgeschäfte dar, die wirtschaftlich einer Kreditaufnahme gleichkommen.
Solche Verträge bedürfen der Genehmigung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde gemäß Art. 72 der Gemeindeordnung (GO).
Siehe auch Kreditähnliches Rechtsgeschäft
Landratsamt Ostallgäu
Stand: 15.08.2026
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