Erlass von Anordnungen und Überwachung der Abfallentsorgung
Die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen setzt die Einhaltung der spezialgesetzlichen Vorschriften voraus und erfordert die Zufuhr der jeweiligen Abfallarten zu den hierfür zugelassenen Beseitigungs- oder Verwertungsanlagen.
Rechtsfolgen bei Verstößen
Verstöße gegen diese Vorgaben können behördliche Maßnahmen nach sich ziehen. Die zuständigen Behörden können gegenüber dem Verursacher Anordnungen erlassen und gegebenenfalls weitere Sanktionen prüfen.
Für schriftlich bestätigte Anordnungen zur Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände werden Gebühren in Höhe von 50,00 € bis 500,00 € erhoben.
Die konkrete Gebühr bemisst sich nach dem Umfang des Verwaltungsaufwands.
Spezialregelungen zur Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)
Zur Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind verschiedene Spezialregelungen erlassen worden. Diese Verordnungen enthalten Kriterien für die schadlose Beseitigung bzw. eine geordnete Wiederverwertung von Abfällen:
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen
- Altfahrzeugverordnung
- Altholzverordnung
- Altölverordnung
- Batteriegesetz
- Bioabfallverordnung
- Deponieverordnung
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz
- Entsorgungsfachbetriebeverordnung
- Gewerbeabfallverordnung
- Klärschlammverordnung
- Pflanzenabfallverordnung
- Verpackungsgesetz
Stand: 15.08.2026
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