Dienstleistung

Erlass von Anordnungen und Überwachung der Abfallentsorgung

Die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen setzt die Einhaltung der spezialgesetzlichen Vorschriften voraus und erfordert die Zufuhr der jeweiligen Abfallarten zu den hierfür zugelassenen Beseitigungs- oder Verwertungsanlagen.

Rechtsfolgen bei Verstößen

Verstöße gegen diese Vorgaben können behördliche Maßnahmen nach sich ziehen. Die zuständigen Behörden können gegenüber dem Verursacher Anordnungen erlassen und gegebenenfalls weitere Sanktionen prüfen.

Für schriftlich bestätigte Anordnungen zur Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände werden Gebühren in Höhe von 50,00 € bis 500,00 € erhoben.

Die konkrete Gebühr bemisst sich nach dem Umfang des Verwaltungsaufwands.

Spezialregelungen zur Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)

Zur Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind verschiedene Spezialregelungen erlassen worden. Diese Verordnungen enthalten Kriterien für die schadlose Beseitigung bzw. eine geordnete Wiederverwertung von Abfällen:

  • Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen
  • Altfahrzeugverordnung
  • Altholzverordnung
  • Altölverordnung
  • Batteriegesetz
  • Bioabfallverordnung
  • Deponieverordnung
  • Elektro- und Elektronikgerätegesetz
  • Entsorgungsfachbetriebeverordnung
  • Gewerbeabfallverordnung
  • Klärschlammverordnung
  • Pflanzenabfallverordnung
  • Verpackungsgesetz

Landratsamt Ostallgäu

Stand: 15.08.2026

Ansprechpartner

Herr Acker

Sachbearbeiter
Raum C 406

08342 911-354

Kontakt aufnehmen

Frau Stetzberger

Sachbearbeiterin
Raum C 404

08342 911-694

Kontakt aufnehmen

Nicht sicher wohin?
Fragen Sie unseren Bürgerservice.

Telefon: 08342 911-0

 

Öffnungszeiten Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7:30 - 16:00 Uhr
Mi. 7:30 - 12:30 Uhr
Do. 7:30 - 17:30 Uhr
Fr. 7:30 - 12:30 Uhr