Ergänzungspflegschaft - Ausübung
Eine Ergänzungspflegschaft wird vom Familiengericht angeordnet, wenn Eltern bestimmte Angelegenheiten ihres Kindes nicht selbst regeln können oder dürfen. Das kann zum Beispiel bei wichtigen Entscheidungen zu Gesundheit, Schule, Aufenthalt oder Vermögen des Kindes der Fall sein.
Das Jugendamt übernimmt die Ergänzungspflegschaft, wenn es vom Gericht dafür bestellt wird. Es vertritt das Kind dann nur in den genau festgelegten Bereichen und achtet dabei besonders auf das Wohl des Kindes.
Die elterliche Sorge bleibt im Übrigen bei den Eltern. Das Jugendamt unterstützt dabei, notwendige Entscheidungen zuverlässig und im Interesse des Kindes zu treffen.
Stand: 08.08.2026
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