Equidenpass
Passpflicht für Equiden
Jeder Equide benötigt einen Equidenpass. Dies gilt unabhängig davon, ob das Tier transportiert wird oder nicht.
Welche Tiere zählen zu den Equiden?
- Pferde
- Esel
- Zebras
- Kreuzungen dieser Tierarten
Wesentliche Hinweise zur Ausstellung und Identifizierung
- Der Equidenpass ist ein lebenslanges Identifizierungsdokument für das Tier.
- Für in der EU geborene Equiden darf der Pass spätestens 12 Monate nach der Geburt ausgestellt werden. Wird das Tier den Geburtsbetrieb vor Ablauf dieser Frist endgültig verlassen, muss der Pass bereits vor diesem Zeitpunkt beantragt werden.
- Equiden, die am oder nach dem 01.07.2009 geboren wurden, erhalten im Rahmen der Identifizierung einen Transponder. Diese Regel gilt auch für nachträglich identifizierte Tiere, die bisher noch keinen Pass besitzen.
- Nach dem Tod eines Equiden ist der Pass vom Tierhalter an die ausstellende Stelle zurückzugeben.
Beantragung des Equidenpasses
Equidenpässe können bei den zuständigen Zuchtverbänden oder beim Landesverband für Bayerische Pferde beantragt werden. Weitere Informationen und Antragswege finden Sie unter:
http://www.bayerns-pferde.de/service/equidenpaesse
Pflichten von Tierhaltern und Pensionsstallbetreibern
Tierhalter, einschließlich Pensionsstallbetreiber, dürfen nur Equiden übernehmen, die von einem gültigen Equidenpass begleitet werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt Ostallgäu: 08342 911-220.
Landratsamt Ostallgäu
Stand: 15.08.2026
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